Urlaubsreklamationen

Blacklist

0
0
0
0
0
0
 Reiserechtsurteile
0
0


Blacklist : Griechenland -  Kreta - Eri Beach (1&2 Fly)   ------------    Blacklist : Griechenland - Kos - Hotel Gaia- Kos (1&2 Fly)                ----------------             Blacklist : Griechenland - Kreta - Malia Hotel Stelios (1&2 Fly)             -----------------                Blacklist : Tunesien  Shalimar - Hammamet (1&2 Fly)                  ------------

 Home

Rechtsberatung

NEU  als  APP

 

jjj 

 

Ihre Reklamation     
Hotelbewertungen
Ihre Reklamation
Blacklist
Ihr Urlaubsbericht 
Frankfurter Tabelle
Reiserechtsurteile
Reklamationen
1&2 Fly
Neckermann
Alltours
ITS
FTI
LTU plus
TUI
NAZAR
Öger Tours
Bucher Reisen
Attika Reisen
GTI
Gulet
Unirop
Fischer Reisen
Demed
Taurus
Sunmed
Condor
Fluglinien
Presseservice
Griechenland
Tunesien
Ägypten
Dom-Republik
Türkei
Spanien
Europa Allgemein
Aktuelles
Notrufnummer

+49 171 14 44 764

       

 

Reisepreisminderung unmissverständlich fordern

 Ansprüche auf Reisepreisminderung müssen gegenüber Reiseveranstaltern ausdrücklich angemeldet werden. Ein Brief mit einer Mängelliste, der mit den Worten endet «Wir hoffen, dass anderen Gästen diese Enttäuschungen erspart bleiben», erfüllt nicht die Formvorschriften, entschied das Landgericht Hannover (Az.: 19 S 1471/01). Das berichtet die Zeitschrift «ReiseRecht aktuell».

Dem Schreiben der Kläger sei selbst bei wohlwollender Auslegung an keiner Stelle zu entnehmen gewesen, dass Ansprüche gestellt werden, befanden das Gericht. Die entsprechende Formulierung am Ende sprach nach Ansicht der Richter sogar eher gegen eine solche Absicht. Es sei durchaus denkbar, dass Reisende nur auf Missstände hinweisen oder ihrem Ärger Luft machen wollen, ohne Geldforderungen zu stellen.

 

 

Kontakt     Partner werden    Presseservice    Haftungsausschluss   Impressum     Copyright 1996 - 2014