Reisepreis-Nachlass wegen
Verkehrslärm
Ein im
Reiseprospekt verschwiegener Lärmpegel vor dem Hotel kann zu einer Minderung
des Pauschalpreises führen. Das Amtsgericht München hat Kreta-Urlaubern eine Rückerstattung
von 20 Prozent - im vorliegenden Fall 350 Euro - zugesprochen, weil ihnen im
Prospekt wider besseres Wissen nächtliche Ruhe zugesichert worden sei (Az.:
191/3762/01).
Die Urlauber-Familie hatte für
den Sommer 2000 eine Kreta-Reise gebucht. Der Prospekt versprach, das Hotel sei
etwas zurück versetzt von der Küstenstraße in drei Kilometer Entfernung zum nächsten
Ort. Tatsächlich lag die Herberge unmittelbar an der Europastraße 75, eine bei
Tag und Nacht unter anderem mit Tanklastwagen und Reisebussen befahrene Trasse.
Die Kläger mussten laut Urteil
nach den Katalogangaben nicht damit rechnen, «sich an einer Hauptverkehrsstraße
wiederzufinden». Der Reiseveranstalter hätte im Prospekt auf die Bedeutung der
benachbarten Straße hinweisen müssen. Das Urteil ist rechtskräftig.
|