Bei Urlaub an der Autobahn
Reisepreiserstattung fällig
Liegt das Ferienhotel neben einer
Autobahn, kann der lärmgeplagte Urlauber den vollen Reisepreis zurückverlangen
und obendrein eine Entschädigung beanspruchen. Beides hat das Düsseldorfer
Landgericht (Az: 22 S 261/99) einem Kläger zugesprochen, berichtete die Neue
Juristische Wochenschrift.
Der Reiseveranstalter hatte im
Katalog angegeben, dass die Zimmer zur Straße lägen. Der Hinweis sei aber
verharmlosend, befanden die Richter. Der Lärm sei Tag und Nacht auch bei
geschlossenem Fenster und eingeschaltetem Radio nicht zu überhören gewesen.