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Verein muss nicht über Unfallversicherung aufklären

Ein Verein, der eine Reise anbietet, muss mitreisende Nichtmitglieder nicht über deren Versicherungsschutz aufklären. Hat ein solcher Reiseteilnehmer einen Unfall, muss der Verein für Schäden nicht haften. Schadenersatzansprüche können auch nicht eingeklagt werden, entschied das Oberlandesgericht Celle (Az.: 11 U 70/01). Das berichtet die Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell».

In dem verhandelten Fall war der Kläger mit einem Sportlehrerverband, bei dem er nicht Mitglied war, in den Skiurlaub gefahren und hatte sich bei einem Sturz verletzt. Vor Gericht machte er geltend, nicht darüber informiert worden zu sein, dass für ihn - anders als für Mitglieder des Vereins - kein Unfallversicherungsschutz bestanden habe. Die Richter argumentierten jedoch, der Verband sei nicht zur Aufklärung über bestehenden Versicherungsbedarf verpflichtet. Der Kläger habe außerdem davon ausgehen müssen, dass für ihn als Nichtmitglied nicht der gleiche Versicherungsschutz wie für die Mitglieder gelte.

Quelle dpa

 

 

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