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Endlich: GTI Reiseveranstalter

und die Fluggesellschaft Sky Airlines sind pleite

(Foto: GTI´s & Sky Airlines im "Absturz" beide sind Pleite)

Einer „DER“ Schwarzen Schafe der Branche ist endlich pleite. Viele der geprellten Verbraucher freuen sich darüber. Endlich ist diese Betrügermasche auch zu Ende. Dieser Reiseveranstalter war bei uns bekannt, das er wenige gute Zimmer eines Hotels anmietete, in den Katalogen oder Online dann anbot. Kam der Kunde dann am Flughafen an, war er sowieso „wehrlos und verloren“ mit dem Hinweis das, das gebuchte Hotel überbucht wäre verfrachtete man den „Armen Verbraucher“ in einem minderwertigem Hotel. Jahrelang ging es gut. Mit dem neuen revolutionären Urteil des Landgerichts Frankfurt ist es vorbei.

 

  Unterbringung eines Touristen in einem Ersatzhotel berechtigt zur Kündigung des Reisevertrages Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 19.11.2012  - 2-24 S 199/11.

 Ein Kommentar von Iosif Protogerakis

 

Verbraucher müssen jetzt entschädigt werden und das hätte GTI nicht mehr geschafft. Der Verbraucher kann sich sogar direkt sich in den Flieger setzten und zurück fliegen. Bezahlen muss dies der Reiseveranstalter. Auch die „Großen“  müssen sich vorsehen. Allzu gerne haben auch TUI, Neckermann und co. mit dieser Masche gearbeitet.  

 

GTI hat es hart getroffen aber es wurde Zeit. Die bei dem Unternehmen aber gebuchten Pauschalreisen sind abgesichert.

Sky Airlines, GTI Travel und Buchmal Reisen sind Töchter der türkischen Kayi Group.

Reisende die eine Pauschalreise beim Insolventen Reiseveranstalter gebucht hatten, müssen deren Forderungen zur Rückerstattung des gezahlten Geldes bei dem Versicherer Hansa Merker geltend machen. Bei der Auszahlung müssen aber voraussichtlich Wartezeiten von mehreren Monaten in Kauf genommen werden.

Flugreisende die einen Flug bei der ebenfalls Insolventen Fluggesellschaft Sky Airline privat gebucht hatten, gehen leider leer aus.

Gebuchte aber noch nicht bezahlte Reisen können kostenfrei storniert werden. Das gleiche gilt auch für bereits bezahlte aber noch nicht angetretene Reisen.

© URLAUBSREKLAMATIONEN.DE

02.07.2013 14:45

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