(Foto: GTI´s & Sky Airlines im "Absturz"
beide sind Pleite) |
Einer „DER“ Schwarzen Schafe der Branche ist endlich
pleite. Viele der geprellten Verbraucher freuen sich
darüber. Endlich ist diese Betrügermasche auch zu Ende.
Dieser Reiseveranstalter war bei uns bekannt, das er
wenige gute Zimmer eines Hotels anmietete, in den
Katalogen oder Online dann anbot. Kam der Kunde dann
am Flughafen an, war er sowieso „wehrlos und verloren“
mit dem Hinweis das, das gebuchte Hotel überbucht wäre
verfrachtete man den „Armen Verbraucher“ in einem
minderwertigem Hotel. Jahrelang ging es gut. Mit dem
neuen revolutionären Urteil des Landgerichts Frankfurt
ist es vorbei.
Unterbringung eines Touristen in einem Ersatzhotel
berechtigt zur Kündigung des Reisevertrages
Landgericht Frankfurt am Main,
Urteil
vom
19.11.2012
- 2-24 S 199/11.
Ein
Kommentar von Iosif Protogerakis
Verbraucher müssen jetzt entschädigt werden und das
hätte GTI nicht mehr geschafft. Der Verbraucher kann
sich sogar direkt sich in den Flieger setzten und zurück
fliegen. Bezahlen muss dies der Reiseveranstalter. Auch die
„Großen“ müssen sich vorsehen. Allzu gerne haben auch
TUI, Neckermann und co. mit dieser Masche gearbeitet.
GTI hat es hart getroffen aber es wurde Zeit. Die bei
dem Unternehmen aber gebuchten Pauschalreisen sind
abgesichert.
Sky Airlines, GTI Travel und Buchmal Reisen sind Töchter
der türkischen Kayi Group.
Reisende die eine Pauschalreise beim Insolventen
Reiseveranstalter gebucht hatten, müssen deren
Forderungen zur Rückerstattung des gezahlten Geldes bei
dem Versicherer Hansa Merker geltend machen. Bei der
Auszahlung müssen aber voraussichtlich Wartezeiten von
mehreren Monaten in Kauf genommen werden.
Flugreisende die einen Flug bei der ebenfalls
Insolventen Fluggesellschaft Sky Airline privat gebucht
hatten, gehen leider leer aus.
Gebuchte aber noch nicht bezahlte Reisen können
kostenfrei storniert werden. Das gleiche gilt auch
für bereits bezahlte aber noch nicht angetretene Reisen. |