Reisegepäckversicherung lohnt
sich häufig nicht
Wie die Verbraucherzentrale Hessen in Ihrem kürzlich veröffentlichten News
mitteilte lohne sich eine Reisegepäckversicherung kaum. Teilweise ist alles
schon über die Hausratversicherung Versichert, weiter teilte die
Verbraucherzentrale mit das:
Reisende, die bei Gepäckverlust ihre Versicherung in
Anspruch nehmen wollen, werden häufig abgewiesen, da sie, so die Begründung
der Versicherer, sich nicht vorsichtig genug verhalten hätten. Haben
Verbraucher aber alle Vorsichtsmaßnahmen eingehalten, so ist es einem Dieb
fast nicht mehr möglich, das Gepäck zu stehlen. Die Verbraucherzentrale
Hessen hält deshalb den Abschluss einer Reisegepäckversicherung in vielen Fällen
für unnötig und empfiehlt, wertvolle Dinge einfach zu Hause zu lassen:
Viele Urlauber gehen davon aus, dass mit dem
Abschluss einer Reisegepäckversicherung jeglicher Gepäckverlust oder
Diebstahl abgesichert ist. Die Reisegepäckversicherungen zahlen aber in
vielen Fällen nicht oder einen weit geringeren Betrag als erwartet.
Für Wertgegenstände wie Fotoapparate, tragbare
Videosysteme, Schmuck und Pelze gilt: Diese Wertsachen sind oft nur bis zu
einer bestimmten Prozentzahl der Gesamtversicherungssumme versichert. Außerdem
gelten für die Aufbewahrung und das Tragen von Wertgegenständen besondere
Auflagen. Versicherte, die diese strengen Aufbewahrungsvorschriften nicht
befolgen, müssen sich im Schadensfall mit dem Vorwurf auseinandersetzen, sie
hätten grob fahrlässig gehandelt. Wer aber mit Argusaugen auf seine Sachen
aufpasst, reduziert das Diebstahlsrisiko auf ein Minimum. Um Stress und
Verluste zu vermeiden, ist es daher besser, wertvolle Gegenstände nicht mit
auf die Reise zu nehmen.
Bei vielen neueren Hausratsversicherungen wird das
Reisegepäck mit abgesichert, wenn das Gepäck durch einen Einbruch ins
Hotelzimmer oder die Ferienwohnung oder durch Raub abhanden kommt und die
Reise nicht länger als drei Monate dauert. Eine zusätzliche Reisegepäckversicherung
lohnt sich deshalb nicht.
Weitere Fragen zu Reiseversicherungen beantwortet die
telefonische Rechtsberatung der Verbraucherzentrale Hessen unter 0190-873 282
(1,86 e/min), montags bis freitags von 1000 bis 1800 Uhr. Das Beratungsentgelt
ist bereits in den Telefongebühren enthalten.
Weitergehende Informationen erhalten Sie bei der
Verbraucherzentrale Hessen e.V.
Info: Verbraucher News
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