"außen hui innen pfui"
Schlechte Kritiken bekommt das Hotel Sentido
Jacaranda auf Teneriffa.
Auf
den ersten Blick ansprechend, bei genauem Hinsehen ein
Massenabfertigungshotel mit 577 Doppelzimmer, welches
keine 4 ****Sterne verdient hat. Das Personal ist
absolut überfordert und inkompetent.
Ein
erholsamer Urlaub ist nicht möglich, wenn das Zimmer zum
Innenhof mit Pool geht. Dort wird von morgens bis abends
lautstark Musik für die Animation gespielt. Das war
selbst dem jungen Ehepaar aus Nürnberg (32 + 27 ) too
much. Dafür zahlten sie im Januar 2011 für eine Woche
636,00 pro Person.
Die
Zimmer sind sehr dunkel und überall findet man kleine
"Tierchen". Die findet man zuhauf im Schrank, Nachtisch
und im Bad. "Außerdem mangelt es an gewisser Hygiene."
Eigentlich möchte man im Urlaub seinen tag mit einem
guten Frühstück beginnen. Anscheinend ist das im Hotel
Sentido nicht möglich. "Im Speisesaal merkt man
auch wieder dass, das Hotel keine 4 Sterne verdient.
Kommt man zeitig zum Frühstück ist das Buffet nicht
bestückt - komplett ist das Buffet so ca. um 9.00 Uhr,
aber das Frühstück gibt es ab 7.30 Uhr! Kommt man aber
später hat man sehr gute Chancen dass 95% der Tische mit
Geschirr voll stehen von den früheren Gästen.
Das Personal ist völlig überfordert. Ab 10.00 Uhr wird
das erste Buffet wieder abgeräumt obwohl das Frühstück
bis 10.30 Uhr geht. Grundsätzlich ist immer Mangel an
Geschirr oder Besteck. Nachmittags bekommt man seinen
Snack auf Papptellern mit Plastikbesteck. Das Essen ist
allgemein nicht ansprechend", berichtet uns das Ehepaar.
Fazit: "Wenn es in jedem Neckermann Partnerhotel so
zugeht wird uns Keines mehr davon sehen."
Was sagt unser
Nürnberger Reiserechtsexperte dazu?
Herr
Rechtsanwalt Stefan Böhmer
Aus der Schilderung des
Ehepaars können sich grundsätzlich Minderungsansprüche
ergeben.
Das heißt, dass der
vereinbarte Reisepreis nachträglich aufgrund von Mängeln
herabgesetzt wird und dieser Anspruch gegenüber dem
Reiseveranstalter geltend gemacht werden kann.
Aus dem Bericht selbst
ergeben sich mögliche Mängel im Hinblick auf einen
Ungezieferbefall, wobei dieser Ungezieferbefall immer
ein gewisses Ausmaß erreichen muss.
Selbstverständlich können
sich auch aus einer mangelnden Hygiene im Hotel
Minderungsansprüche ergeben. Dies hängt einerseits von
der Klassifizierung des Hotels selbst und vom
tatsächlichen Zustand der Hygiene ab.
Auch Wartezeiten beim
Essen, und mangelhafter Service können im Einzelfall zu
Minderungsansprüchen führen.
Betroffene sollten
sämtliche Reisemängel vor Ort beim zuständigen
Reiseleiter anzeigen, diese schriftlich erfassen und
möglichst zum Termin bei dem Reiseleiter einen Zeugen
mitnehmen.
Weiterhin müssen die
festgestellten Mängel innerhalb eines Monats nach
vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise beim
Reiseveranstalter geltend gemacht werden.
Damit diese
Geltendmachung wirksam die Ansprüche wahrt, ist ein
konkretes Zahlungsverlangen und die konkrete
Beschreibung der Mängel erforderlich.
Weiterhin ist es
erforderlich, dieses Schreiben so zu versenden, dass der
Zugang nachgewiesen werden kann. Im Einzelnen
empfiehl sich hier die Zusendung per Telefax und per
Einwurfeinschreiben.
Eine Zusendung per
Einschreiben mit Rückschein birgt die Schwierigkeit,
dass bei einer Nichtabholung dieses Schreibens ein
Zugang nicht vorliegt.
Rechtsanwalt Stefan Böhmer