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Skandal: FTI storniert die gebuchte und bereits bezahlte Reise 2 Tage vor Reiseantritt !

  

 Darf ein Reiseveranstalter das?

Probleme mit FTI Touristik “Einfach FairReisen” das Motto – “unfair” und “arrogant” das Fazit!

 

Berlin Wir müssen uns immer wieder wundern welche Praktiken manch ein Reiseveranstalter an den Tag legt.

Dazu haben wir bereits in dem Artikel „Vorsätzliche Methode der Reiseveranstalter“ dazu Stellung genommen.

 

In den uns vorliegenden Fall hat ein Verbraucher aus Berlin bei dem Online Portal Opodo  eine Reise nach Jamaika über den Reiseveranstalter FTI touristik am 02. Januar 2011 für 2.300 Euro gebucht. Die Reise sollte vom 21. Januar 20011 bis zum 04. Februar 2011 dauern.

Bezahlt wird sofort per Kreditkarte. Zwei Tage später am 4. Januar kommt die schriftliche Buchungsbestätigung.

Das Dubiose geschieht dann am 17. Januar. Gegen 21:30 Uhr ruft ein Mitarbeiter von Opodo an,  dass FTI Touristik den Vertrag anfechtet mit der Begründung das eine falsche Berechnung stattgefunden hat und FTI nun mehr Geld nämlich rund 1.500€ mehr  haben möchte.

Ein Skandal? Oder normale Praxis?

Nach sofortiger telefonischer und schriftlicher Beschwerde und der Einschaltung eines Rechtsanwaltes sagt FTI 2 Tage später und 1 Tag vor der eigentlichen Abreise auf „Kulanz“ zu, dass für 1.000 Euro mehr der Verbraucher die gleiche Reise doch noch antreten kann.

 

Der Kunde weigert sich und sucht bei einem anderen Anbieter die gleiche Reise die aber schon erheblich teuerer ist als die vor 14 Tagen gebuchte für 2.300 Euro. Der Kunde klagt und verlangt von FTI die Rückerstattung des Differenzbetrages.

 

Was sagt Opodo dazu und welche Verantwortung und Verpflichtung hat das Online Portal? Oder sollte man ganz auf Online Buchungen verzichten? Wären Sie hier als Verbraucher in einem Reisebüro besser aufgehoben?

Unsere Empfehlung:

Dieses Verhalten ist absolut verbraucherunfreundlich, arrogant und unfair. Nehmen Sie nie ein solches Angebot an. Weigern Sie sich einen Mehraufschlag zu bezahlen. Schalten Sie einen erfahrenen Reiserechtsfachanwalt ein!

Diesen Reiseveranstalter MEIDEN!

Was sagt unser Berliner Reiseexperte dazu?

Herr Rechtsanwalt Boris Glinicke, Berlin

 

Die Höhe des Reisepreises ergibt sich zunächst aus der Vereinbarung, die durch die Reisebestätigung dokumentiert ist. Dieser Reisepreis kann einvernehmlich jederzeit, z.B. durch vollständige und vorbehaltlose Zahlung  in Kenntnis der Preiserhöhung  geändert werden. In Reise – AGB behalten sich Reiseveranstalter vielfach einseitige Preisänderungen vor.

Aber auch dann  kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nur erhöhen, wenn dies mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises im Vertrag vorgesehen ist und damit einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen oder Flughafengebühren , oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird.

Eine Preiserhöhung, die ab dem 20 Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Die Anfechtung des Reisevertrages durch den Reiseveranstalter mit der Behauptung, dass der Reisepreis falsch berechnet worden sei, ist nicht möglich. da es sich allenfalls um einen unbeachtlichen Kalkulationsirrtum handelt.

 

Dem Reisenden stehen, sofern sich der Reiseveranstalter nicht zur buchungsgemäßen  Erfüllung des Reisevertrages bereit erklären sollte, eine Vielzahl von  rechtlichen Möglichkeiten offen. In Betracht kommen insbesondere ein kostenloses Rücktrittsrecht sowie Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung des Reisevertrages, die wie hier auf Zahlung der Differenzkosten gerichtet sein können, und Schadenersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit. Der konkrete Fall sollte jedoch stets von sachkundiger Seite überprüft und beurteilt werden.

 

Ansprüche gegenüber dem Buchungsportal oder Reisebüro aus dem mit dem Reisenden geschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrag bestehen hingegen regelmäßig nicht.

 

Rechtsanwalt Boris Glinicke Berlin

© URLAUBSREKLAMATIONEN.DE 11.10.2012  letzte Aktualisierung

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